Bauabrechnung u. Aufmaßtechnik

Exaktes Aufmaß, präzise Bauabrechnung – Rechtlich sicher und transparent

Heutzutage ein Bauprojekt bis zur Übergabe entwickeln, stellt eine große Herausforderung für alle Projektbeteiligten dar.

Oft werden die Bauzeiten und Baukosten überschritten. Es werden sehr oft nicht prüfbare Rechnungen erstellt und diese werden auch zum Teil oder in voller Summe als nicht „prüffähig“ abgelehnt.

Für eine prüffähige und revisionssichere Aufmaßerstellung sind einige Anforderungen notwendig, u.a. Fachpersonal, Zeit, Geld und Nerven.

Aufmaß - was ist das, welche Arten gibt es und wo wird es benötigt

In der Praxis gibt es verschiedene Arten von Aufmaßen: das zeichnerische und das örtliche Aufmaß sowie das einseitige und das gemeinsame Aufmaß.

Bei einem Einheitspreisvertrag im Bauwesen werden üblicherweise Ausführungszeichnungen und ein Leistungsverzeichnis erstellt. Beim zeichnerischen Aufmaß überprüft der Prüfer, ob die ausgeführten Leistungen mit den Ausführungszeichnungen übereinstimmen. Diese Methode erfordert einen vergleichsweise geringen Aufwand, setzt jedoch voraus, dass sämtliche Leistungen und mögliche Änderungen vollständig in den Zeichnungen dokumentiert sind.

Das örtliche Aufmaß erfordert eine Messung direkt vor Ort. Es ist aufwendiger und wird daher nur verwendet, wenn ein zeichnerisches Aufmaß nicht vollständig oder nur teilweise möglich ist. Während es bei

Hierbei muss der Auftragnehmer ein detailliertes Aufmaß erstellen, seine Leistungen nachvollziehbar abrechnen und entsprechende Nachweise wie Pläne, Zeichnungen oder Wiegescheine beifügen. Diese Dokumente dienen dazu, dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen transparent darzustellen. Wesentlich für die Prüfbarkeit sind korrekte Maßeinheiten und eine klare Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Hierbei muss der Auftragnehmer ein detailliertes Aufmaß erstellen, seine Leistungen nachvollziehbar abrechnen und entsprechende Nachweise wie Pläne, Zeichnungen oder Wiegescheine beifügen. Diese Dokumente dienen dazu, dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen transparent darzustellen. Wesentlich für die Prüfbarkeit sind korrekte Maßeinheiten und eine klare Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Beim gemeinsamen Aufmaß haben Auftraggeber und Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Bauphase gemeinsam den Baufortschritt zu dokumentieren und abzustimmen. Solche Feststellungen sind für beide Parteien verbindlich und eignen sich insbesondere für Leistungen, die später verdeckt werden und nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr sichtbar sind, wie z. B. Leitungen, die später verputzt werden.

Bei einem einseitigen Aufmaß ist der Auftraggeber bei der Dokumentation der Arbeiten nicht anwesend. Solange der Auftragnehmer jedoch prüffähige und vollständige Unterlagen vorlegt, hat der Auftraggeber in der Regel nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Abrechnung zu beanstanden. Die Beweislast für mögliche Fehler liegt dabei beim Auftraggeber.

Leistungen

Mit unserem Service ersparen Sie sich diesen Aufwand und wir können eine VOB konforme Aufmaß und Massenermittlung für Sie erstellen, damit werden ihre Mitarbeiter entlastet und erbrachte Leistungen liquditätssicher abgerechnet.

Unsere Expertise in der Bauabrechnung hilft Ihnen, Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Wir übernehmen die komplette Abrechnung Ihrer Bauvorhaben, inklusive:

  • Verwendung verschiedener, marktführender Software
  • Erstellung prüffähiger Abrechnungen nach VOB/B und VOB/C
  • Erstellung farbige Aufmaßpläne
  • Rücksprache mit Ihnen
  • Mengen- und Massenermittlung
  • Prüfung und Optimierung von Rechnungsrückläufen.
  • Mitwirkung bei Nachtragsmanagement
  • Massenermittlung zum Pauschalangebot oder neue Ausschreibung

Vorteil: Sie sparen Zeit und erhalten eine verlässliche Basis für eine reibungslose Projektabwicklung.
„Sie bauen, wir übernehmen die Abrechnung!“ Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und sparen Sie wertvolle Zeit – wir kümmern uns um die präzise und zeitsparende Maßenermittlung für Sie!

Rechnungsprüfung / Aufmaßprüfung /Nachtragsprüfung - für Bauherren

Prüfung der Leistungsbeschreibung
Abgleich der in der Rechnung aufgeführten Leistungen mit den im Vertrag und Leistungsverzeichnis festgelegten Positionen. Berücksichtigung
Dazu gehört die Überprüfung der Mengen und Einheiten
Mengenprüfung
Kontrolle der angegebenen „Soll und Ist“ Mengen durch Nachmessung oder Vergleich mit den erstellten Aufmaßen, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Mengen korrekt sind. Wir berücksichtigen die VOB Abrechnungsregeln.

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